Grevenbroich 2030 – lebenswert – liebenswert – finanziell saniert

Grevenbroich 2030 – lebenswert – liebenswert – finanziell saniert

 Antrag der SPD-Fraktion zur Konsolidierung des Haushalts:

Grevenbroich ist eine lebenswerte Stadt. Um dies zu erhalten, müssen noch mehr Anstrengungen zur Sanierung des Haushalts unternommen werden, und zwar nicht nur punktuell, sondern einem Leitbild folgend, d.h. mit Struktur und Konzept.

Nachdem die SPD-Fraktion für den Haushalt 2014 die Erstellung eines Haushaltssanierungskonzepts beantragt hatte und dieses Konzept mit großer Mehrheit beschlossen wurde, muss dieses Konzept weiter angepasst und fortgeschrieben werden.

Die konzeptionelle Sanierung des Haushaltes erfolgt über 3 parallele Ansätze, die in Wechselwirkung treten:

  1. Kommunale Entwicklungsstrategie
  2. Aufgaben-und Strukturkritik
  3. Ressourceneinsparung und Einnahmesteigerung

I.

Fortschreibung des Haushaltssanierungskonzepts durch weitere Einsparungen von Ressourcen und Intensivierung der Aufgaben-und Strukturkritik in den einzelnen Bereichen.

Die Verwaltung wird beauftragt,

 die nachfolgend aufgelisteten Empfehlungen zu überprüfen und die sich hieraus ergebenden Konsolidierungsmaßnahmen für die Fortschreibung des Sanierungsplans für das Haushaltsjahr 2018 mit einem Konsolidierungsvolumen von mindestens 5 Mio. EUR jährlich – mithin von 2018 bis 2024 mindestens 35 Mio. – zu entwerfen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen:

 

  1. Grünflächen

Die Verwaltung soll untersuchen, welche Aufgaben durch eigenes Personal und welches von externen Anbietern wirtschaftlicher ausgeführt werden kann (Seite 159 des GPA Berichts).

Die derzeitigen Stundenverrechnungssätze im Bereich der Leistungen im Grünflächenbereich in Höhe von 54,32 €/die Stunde sind auf marktübliche Konditionen (ca. 40 -42 Euro/Stunde) für das anfallende Stundenkontingent in Höhe von ca. 168.000 Stunden anzupassen. (Konsolidierungsvolumen ca. 2,4 Millionen Euro).

Es ist – wie von der GPA vorgeschlagen – ein Freiflächenentwicklungskonzept zu erstellen und im Rahmen dieses Konzepts die wirtschaftliche Optimierung der Park- und Gartenanlagen zu prüfen. Sämtliche Park- und Gartenanlagen sollten hierbei hinsichtlich der Notwendigkeit für den Fortbestand überprüft werden. (Einsparvolumen ist noch zu ermitteln)

Die aktuelle Spielplatzbedarfsplanung von 1992 ist den veränderten Rahmenbedingungen in einer zu erstellenden Spielflächen Bedarfsplanung anzupassen. Die Planung sollte nicht nur Spielplätze, sondern auch gestalterisch hergerichtete Spielflächen umfassen. Die sachfremden Leistungen für die Vorbereitung von Veranstaltungen auf fünf Bolzplätzen ist aus dem Grünflächenbudget herauszunehmen. Es ist zu prüfen, ob diese Kosten von den Veranstaltern zu tragen sind.

(Einsparvolumen ca. 440.000,00 )

Die Kosten der Unterhaltung der 485 Spielgeräte der Stadt ist von 325 €/Gerät auf mindestens den Mittelwert im Bereich der mittleren kreisangehörigen Kommunen in Höhe von 232 €/Gerät zu reduzieren, indem die Aufwendungen für die Spiel- und Bolzgeräte zukünftig anlagenscharf mit getrennten Darstellungen der unterschiedlichen Arbeiten (zum Beispiel Grünpflege, Kontrolle der Geräte, Instandhaltungen etc.) quartalsweise vorgelegt werden

(Einsparvolumen mindestens 45.105,00 ).

Die Verwaltung soll prüfen, in wie weit das Einsparpotenzial von über 300.000 im Bereich des Straßenbegleitgrüns realisiert werden kann.

  1. Schulen und Sport

Die GPA hat einen rechnerischen Überhang von Sporthalleneinheiten sowie einen daraus resultierenden Flächenüberhang ermittelt und hieraus ein weiteres Konsolidierungspotenzial i.H.v. 320.000,00 errechnet. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter Einbeziehung der Bürgerschaft und insbesondere der Ehrenamtler in den Vereinen, wie die Konsolidierungsmaßnahmen zu erreichen sind. Die Aufgabe von einzelnen Schulturnhallen muss die ultima ratio sein. Im Vordergrund soll die optimierte Nutzung der Sportstätten durch die Bürgerschaft stehen.

3. Kinderbetreuung

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Tagesbetreuung von Minderjährigen ein ganzheitliches Entwicklungskonzept zu erarbeiten. Insbesondere ist der künftige Bedarf im Stadtgebiet unter

Berücksichtigung der demographischen Entwicklung ortsteilscharf zu ermitteln (Einsparvolumen ist noch zu ermitteln).

  1. Personal

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Personalbedarfsplanung für alle Stellen der Verwaltung Anforderungsprofile zu erstellen, um die Instrumente des Personalmanagements zielgerichtet einsetzen zu können.

Die Mitarbeiter sollen in den Gesamtprozess eingebunden werden, da dies für eine hohe Akzeptanz sorgt und das Engagement fördert.

Die Verwaltung wird beauftragt, im gesamten Personalbereich eine Aufgaben-und Strukturkritik vorzunehmen und das entsprechende Einsparvolumen zu ermitteln (Einsparvolumen noch zu ermitteln).

  1. Innere Verwaltung

5.1. Die Verwaltung wird beauftragt, das potentielle Einsparvolumen bei einer Reduzierung des Rates um vier bzw. sechs Mandate zu ermitteln.

  1. 2. Die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Kosten für die Bekanntmachungen nach der Bekanntmachungsverordnung durch die Änderung der Formen der Bekanntmachung gesenkt werden können. Gemäß § 4 der Bekanntmachungsverordnung NRW ist eine öffentliche Bekanntmachung der Gemeinden, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind auch durch Bereitstellung im Internet möglich. Dies dürfte deutlich günstiger sein als eine Printausgabe der Rathauszeitung. Derzeit belaufen sich die Aufwendungen auf ca. 17.500,00 € (Einsparvolumen ca. 17.500,00 ).

 

  1. Einnahmen

Laut des Berichts der GPA nutzt die Stadt bei den Beiträgen, Gebühren und Steuern ihre Einnahmemöglichkeiten aus, so dass die Konsolidierung durch Ressourceneinsparung zunächst Vorrang haben sollten. Allerdings hat die GPA ein Konsolidierungspotenzial bei der Vergnügungssteuer festgestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Empfehlung der GPA, bei der Erhebung der Vergnügungssteuer die Bemessungsgrundlage auf den Spieleinsatz umzustellen und hinsichtlich des Einsparvolumens zu prüfen, ob der Steuersatz erhöht werden kann. Die GPA geht hierbei davon aus, dass nach einschlägiger Rechtsprechung ein Steuersatz von bis zu 20 % zulässig ist (Konsolidierungsvolumen noch zu ermitteln).

  1. Friedhöfe

Die GPA hat festgestellt, dass ein erheblicher Teil der Friedhofsflächen nicht als Grabfläche genutzt wird und empfiehlt die Verkleinerung von Friedhöfen. Zudem sollte eine Aufgabe von Friedhöfen geprüft werden. Die Verwaltung soll diese Empfehlung schnellstmöglich umsetzen und Maßnahmen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen (Einsparvolumen ist noch zu ermitteln).

  1. Leistungen der WGV

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine Liste mit allen Leistungen der WGV vorzulegen, die die Stadt unentgeltlich gegenüber privaten Dritten ohne vertragliche bzw. gesetzliche Grundlage erbringt (Einsparvolumen ca. 500.000 Euro).

  1. Umsetzung der Maßnahmen

Um ein Bewusstsein in der Bevölkerung und in der Öffentlichkeit, aber auch im Stadtrat zu fördern, sollte in jeder Ratssitzung die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Sanierungskonzept in einem gesonderten Tagesordnungspunkt und unabhängig vom jeweiligen Fachbereich behandelt werden!

Anträge von Fraktionen und Ratsmitgliedern sollen von der Verwaltung immer auch auf die finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt überprüft werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Belastung oder die Begünstigung des Haushalts zu beziffern, bevor etwaige Beschlussvorlagen dem Rat vorgelegt werden.

Über den Stand der Umsetzung hat die Verwaltung alle 2 Monate dem Rat zu berichten.

II.

Entwicklung einer strategischen Zielplanung mit Langzeitwirkung

Damit die Aufgabenkritik und die Prüfung von Einsparpotenzial nicht zusammenhanglos erfolgen und sich einzelne Maßnahmen inhaltlich nicht widersprechen, wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Leitbildprozesses, eine kommunale Entwicklungsstrategie zu erstellen.