Wir haben im Rat beantragt, dass 30% der neu gebauten Wohnungen, sozialer Wohnungsbau sein müssen.
Grevenbroich ist Zuzugskommune und wächst stetig. Das macht sich auch bei der Nachfrage nach Wohnraum bemerkbar. In den kommenden 13 Jahren müssen insgesamt 1802 Wohneinheiten im Stadtgebiet geschaffen werden, so das Ergebnis der Wohnraumbedarfsanalyse. Der Bedarf insgesamt in Zahlen: Laut Analyse werden bis 2030: 631 öffentlich geförderte und 205 frei finanzierte Mietwohnungen benötigt, daneben 518 Eigentumswohnungen und 448 Einfamilienhäuser. Daher müssen nun zeitnah geeignete Maßnahmen entwickelt werden. Eine Maßnahme kann die Festsetzung einer Quote des geförderten Wohnraums in B-Plänen sein. Nach BauGB § 9 (Inhalt des Bebauungsplans) (1) Nr. 7 und 8 können aus städtebaulichen Gründen Flächen festgesetzt werden, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung errichtet werden oder für einzelne Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind. Weitere Möglichkeiten sind vertragliche Vereinbarungen in den Grundstückskaufverträgen und städtebaulichen Verträgen. Zudem sollte die Gründung einer interkommunalen Wohnungsbaugesellschaft geprüft werden. Bedburg und Rommerskirchen werden in den nächsten Wochen eine solche Gesellschaft gründen, um aktiv bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.