Wir haben die Verwaltung beauftragt, die aktuelle Beauftragung des externen Planungsbüros dahingehend zu erweitern, dass alle Eltern aus den nachfolgend genannten Altersgruppen ihrer Kinder befragt werden.
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass mit der Perspektive Schuljahresbeginn 2018 / 2019 erstmals eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung für die Stadt Grevenbroich erarbeitet werden soll. Die SPD-Fraktion ist hierbei der Auffassung, dass nicht allein demografische Grundlagen und solche der Einwohnerstatistik hinzugezogen werden sollten, sondern auch die erkennbaren Bedarfe der Eltern mitberücksichtigt werden sollten. Dies vor allem, um auf besondere Bedarfslagen im Stadtgebiet und den Ortsteilen reagieren zu können.
Zum Stichtag 1.12. des Vorjahres werden die Eltern folgender Altersgruppen nach ihren erkennbaren Bedarfen zum jeweiligen Befragungszeitpunkt befragt:
- 0-12 Monate alte Kinder:
Welche Inanspruchnahme von Kindergarten- bzw. Kindertagespflegeplätzen schwebt den Eltern zum jeweiligen Zeitpunkt vor und welchen Stundenumfang soll die Betreuung umfassen. Darüberhinaus ist nach besonderen Wünschen zu Betreuungszeiten zu fragen.
- Kinder 1 Jahr vor Eintritt der Schulpflicht:
Bei diesen Kindern ist zu fragen, welche Grundschule zukünftig Wunschschule der Eltern ist und ob ein Bedarf für einen Platz in der Offenen Ganztagsgrundschule von Elternseite aus erkennbar ist.
- Kinder im 3. Schuljahr:
Bei diesen Kindern soll gefragt werden, welche weiterführende Schule sich die Eltern für ihr Kind vorstellen können. Die Frage ist so zu stellen, dass sowohl auf das aktuell vorhandene Schulangebot abgestellt wird und eventuell im Stadtgebiet nicht vorhandene Schulformen abgefragt werden.
In allen drei Umfragen ist deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich hierbei nicht um verbindliche Anmeldungen handelt, sondern dass den Eltern die Möglichkeit einer ersten Bedarfseinschätzung gegeben werden soll. Gerade in der Befragung zu 1. ist daher die Möglichkeit einzuräumen, auch spätere Jahre, als Zeitpunkt der Inanspruchnahme angeben zu können.
Darüberhinaus ist das System dieser Befragungen so in der Verwaltung zu etablieren, dass dieses zum jeweils genannten Stichtag wiederholt werden kann und so über die Jahre eine verlässliche Datengrundlage erarbeitet wird. Darüberhinaus ist die jährlich Vorgehensweise geeignet, ein hohes Maß an Wiedererkennungswert bei den über die Jahre befragten Eltern zu erzeugen, um hierdurch eine verlässliche Bedarfsgrundlage zur Verfügung gestellt zu bekommen. Selbstverständlich ist, dass die Bedarfsabfragen jeweils ein Baustein in der Feststellung der Bedarfe und Formulierung der Maßnahmen zu einer Bedarfsdeckung sein können. Der Schul- und Jugendhilfeausschuss muss in einem gemeinsamen Arbeitskreis mit der Fachverwaltung das Konzept der Befragung im ersten Quartal 2018 erarbeiten.