Der SPD-Fraktion ist es ein Anliegen, das Angebot an Ogata-Plätzen in den städtischen Grundschulen auszubauen. Die Fraktion geht hierbei davon aus, dass sich die Bedarfssteigerungen der vergangenen Jahre auch zukünftig fortsetzen werden. Dies mag durch bundespolitische Initiativen noch verstärkt werden.
Die Fortsetzung der bisherigen Praxis, jeder Gruppe einen separaten Raum zur Verfügung stellen zu wollen, stößt baulich und finanziell an seine Grenzen. Die SPD-Fraktion ist es daher ein Anliegen, möglichst im Bestand zu arbeiten.
In Anlehnung an die Praxis in anderen Städten schlagen wir die Aufstellung einer Schulbaurichtlinie für unsere Stadt vor. Diese sichert die Gleichbehandlung der Grundschulstandorte im Hinblick auf sachliche und räumliche Ausstattungen. Gleichermaßen trägt sie der zu erwartenden Bedarfsentwicklung Rechnung. Diese wird sich über alle Grundschulstandorte nahezu gleich entwickeln.
Die Erarbeitung der Schulbaurichtlinie soll mit einer Raumbedarfsaufstellung starten. Hierzu ist die Verwaltung aufgefordert, Gespräche mit Schulen, den Trägern der Ogata-Einrichtungen und der Elternschaft zu führen. Hierüber entsteht die Möglichkeit, die Grundschulen hin zu einem integrativen Ganztagsangebot zu entwickeln. Ein solches ist vor allem geeignet, die schulprogrammatische Entwicklung zu fördern und den baulichen Ausbaubedarf auf ein Minimum zu reduzieren, da in integrativen Ganztagsstrukturen die vorhandenen Räumlichkeiten sehr viel besser ausgenutzt werden können.
Bei festgestellten Notwendigkeiten lässt sich durch eine standardisierte Vorgehensweise das Planungs- und Bauverfahren beschleunigen. Zudem lässt sich, so die Auffassung der SPD-Fraktion, eine ausschließlich standortbezogene Diskussion vermeiden und auf eine sachliche Grundlage stellen.
In Abhängigkeit der Ergebnisse der Schulentwicklungsplanung soll auch für die weiterführenden Schulen im Stadtgebiet eine Schulbaurichtlinie erarbeitet werden. Es gilt hier zunächst die Ergebnisse und ersten Beschlüsse zur fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung abzuwarten. Von der Feststellung, welche Schulformen zukünftig im Stadtgebiet angeboten werden sollen, hängt schließlich auch der jeweilige Raumbedarf ab. Nichtsdestotrotz sollte die Verwaltung auch mit den Schulleitungen der weiterführenden Schulen das Gespräch suchen, um in die Grundsatzdiskussion zu schulformbezogenen Raumbedarfen einsteigen zu können.
Wir beantragten daher in der Sitzung des Rates am 22.03.2018, die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Grevenbroicher Schulbaurichtlinie zu beauftragen.