Anlässlich des 100 jährigen Frauenwahlrecht haben wir einen umfassenden Antrag in den Rat am 22.03.2018 eingebracht.
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, wie auch in den Gremien der Stadt Grevenbroich die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt weiter verbessert werden kann. Um diese Vereinbarkeit zu erhöhen, soll spätestens zu Beginn der nächsten Ratswahlperiode auch eine bedarfsgerechte, verlässliche Kinderbetreuung während der Rats- und Ausschuss- und Fraktionssitzungen zur Verfügung stehen. Die Stadt kann hierzu auf entsprechende Kooperationspartner zurückgreifen.
- Die Stadt wird außerdem am 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts, am 30. November 2018, einen Aktionstag „Frauen in der (Kommunal)Politik“ veranstalten, um einen eigenen Beitrag zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen in Ämtern in der Politik zu leisten. Hierzu werden die Fraktionen des Rates um Mitarbeit und Unterstützung gebeten.
- Der Rat bekennt sich zudem zu den Zielen des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (FüPoG) und strebt bei der künftigen Neubesetzung von Positionen in städtischen Drittgremien eine 30-prozentige Absicherung des unterrepräsentierten Geschlechts an.
- Der Rat bittet den Planungsausschuss, dass bei den nächsten drei Straßen-Um- und -Neubenennungen Frauen als Namensgeberinnen ausgewählt werden.
Als erste und einzige Partei im Deutschen Kaiserreich sprach sich die SPD in ihrem Erfurter Parteiprogramm von 1891 für das Frauenwahlrecht aus und unterstützte die Frauenbewegung öffentlich.
Bei den ersten demokratischen Wahlen in Deutschland (Weimarer Republik) durften am 19. Januar 1919 erstmals Frauen wählen (aktives Wahlrecht) und gewählt werden (passives Wahlrecht). Ermöglicht hatte dies die „Verordnung über die Wahlen zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung“ vom 30. November 1918.
Während der NS-Herrschaft wurde das passive Wahlrecht für Frauen in Deutschland wieder abgeschafft und erst das Grundgesetz vom Mai 1949 gestand den Frauen wieder vollwertige politische Rechte in Deutschland zu.
Doch auch fast 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts sind Frauen im Deutschen Bundestag immer noch unterrepräsentiert: Am 22. September 2013 wurden 631 Abgeordnete in den Bundestag gewählt, 230 davon waren Frauen – das entspricht einem Anteil von 36,5 Prozent. Dies war bisher der höchste Frauenanteil im Deutschen Bundestag. Im aktuellen Bundestag liegt der Frauenanteil nun bei rund 30,7 Prozent und ist damit deutlich geschrumpft. Dies ist auch dem Einzug der AfD geschuldet. Bei dieser liegt der Frauenanteil bei gerade einmal 8,3 Prozent. Die SPD bringt 64 Frauen mit ins Parlament, das ist ein Anteil von 42 Prozent.
In den Räten in NRW beträgt der Frauenanteil im Durchschnitt nur 26,7 Prozent in den Kreistagen 29,4 Prozent und dies, obwohl in NRW 51,5 Prozent der Bevölkerung weiblich sind.
Eine Analyse nach Einwohnerzahlen zeigt, dass in den Kommunen in der Größenordnung zwischen 20.000 bis 49.999 und ab 100.000 Einwohnern der Frauenanteil mit 35,4 bzw. 32,3 Prozent leicht besser ausfällt. Neuss liegt dabei mit einem Frauenanteil im Stadtrat von rund 34% knapp über dem Durchschnitt.
Das gemeinsame Ziel aller demokratischen Kräfte im Rat der Stadt Grevenbroich muss es daher sein, für das Engagement im kommunalpolitischen Ehrenamt zu werben und insbesondere für Frauen Voraussetzungen zu schaffen, die ihnen die Ausübung eines Mandats ermöglichen.