In der Ratssitzung am 22.03.2018 beantragten wir:
Der Rat der Stadt Grevenbroich beschließt:
- Im Rahmen des aufzustellenden Verkehrsentwicklungsplan soll geprüft werden, ob der Bau der L 48n entbehrlich sein kann.
- Sollte der Bau der L 48n entbehrlich sein, sollen die freiwerdenden Mittel für Lärmschutzmaßnahmen an der L 116 im Bereich Gustorf, Gindorf und Laach verwendet werden.
Für die L 48n besteht Bergrecht. D.h. RWE muss die Straße wiederherstellen. Dafür sind auch Mittel hinterlegt. Grevenbroich hat aus dem Bergrecht einen Anspruch auf die Wiederherstellung. Die Straße ist die einzig direkt Anbindung Richtung Westen, dementsprechend wurde bisher immer betont, dass sie wichtig für die Stadt sei.
Die L 116 ist gut ausgebaut und nutzbar, wenn man sich an die Geschwindigkeit hält. Mit einem weiteren Ausbau würden wir noch mehr Verkehr auf die Straße ziehen, was zu einer höheren Belastung der angrenzenden Ortschaften führt.
Daher wollen wir im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans erörtert wissen, ob auf den Bau der L 48n verzichtet werden kann. Sollte dies der Fall sein, so sollen die freiwerdenden Mittel für Lärmschutzmaßnahmen an der L1 16 im Bereich Gustorf, Gindorf und Laach verwendet werden.