In der Ratssitzung am 22.03.2018 haben wir nach der Qualität in den Offenen Ganztagsschulen, nach dem Übergang auf einen neuen Träger, gefragt.
- Inwiefern ist der geplante Einspareffekt (Sanierungsmaßnahme) durch die Übertragung der Trägerschaft der Offenen Ganztagsgrundschulen an den sog. Freien Träger erzielt worden ist?
- Wie bewertet die Verwaltung die Entwicklung der Qualität hinsichtlich Betreuung und Bildungsangebot in den Offenen Ganztagsschulen nach der Übertragung?
- Wie wird die Sicherstellung der Qualität überprüft?