Wir wollen Wohnraum schützen

Die Fraktionen Mein Grevenbroich und SPD haben im Stadtrat einen Antrag zum Erlass einer Wohnraumschutzsatzung eingebracht. Gegen die Stimmen von CDU und FDP wurde im letzten Rat nun die Satzung beschlossen. Die Satzung soll das Ziel verfolgen, die zweckwidrige Nutzung von Wohnräumen zu Unterbringungszwecken von Monteuren oder Leiharbeitern zukünftig zu verhindern.

„Besonders im Bahnhofsviertel und in den südlichen Stadtteilen stellen wir fest, dass ganze Häuser für Leiharbeiter und Monteure genutzt werden und damit als Wohnraum für Familien, Singles, Alleinerziehende und Senioren nicht zur Verfügung steht“, beschreibt Martina Suermann-Igné, Vorsitzende der Fraktion Mein Grevenbroich die aktuelle Situation.

In Grevenbroich fehlen bis zum Jahr 2030 rund 1.800 Wohneinheiten. Der SPD-Fraktionsgeschäftsführer Daniel Rinkert erklärt: „Die Satzung soll als ein Baustein von vielen weiteren Bausteinen im Rahmen einer Wohnungsbauoffensive dabei helfen, Wohnraum in Grevenbroich zu schützen und zu schaffen.“

Die beiden Kommunalpolitiker können die Kritik von Bauverein sowie von Haus und Grund nicht nachvollziehen. Beide Vereinigungen beklagten, dass die Fristen zur Wiedernutzung von Wohnraum zu kurz seien. Martina Suermann-Igné dazu: „Fakt ist, dass Vermieter aufgrund der gesetzlichen Kündigungsfristen sehr frühzeitig wissen, wann eine Wohnung wieder frei wird. Sie können sich rechtzeitig um eine Wiedervermietung bemühen. Zumal sie selbst wohl ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse daran haben werden.“ Der SPD-Politiker Rinkert gibt zudem zu Bedenken: „Die Satzung soll für diejenigen gelten, die Wohnraum zweckentfremden und nicht für die viele fürsorglichen Vermieter, die wichtigen Wohnraum in der Stadt schaffen. Außerdem gilt für Vermieter, die Wohnraum sanieren eine verlängerte Frist zur Wiedervermietung. Sechs statt drei Monate.“

Schlussendlich zeigen sich die beiden Fraktionen überzeugt, dass die Satzung mehr Wohnraum in Grevenbroich schützen wird. Zudem wird es eine Evaluation der Satzung geben, um sie ggf. zu nachzubessern.