Die Demokratie hat gewonnen!

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat heute über die Klage der Landtagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Abschaffung der Stichwahlen bei Kommunalwahlen entschieden. Zum Urteil erklärt der Vorsitzende der SPD in Grevenbroich, Daniel Rinkert:

„Das ist ein guter Tag für die Demokratie. Der Plan von CDU und FDP, mit weniger Demokratie für mehr CDU-Bürgermeister und Landräte zu sorgen, ist von den Verfassungsrichtern gestoppt worden. Eine schwere Niederlage für die örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Heike Troles, die sich für die Schwächung der kommunale Demokratie im Landtag stark gemacht hat. Gut, dass der Verfassungsgerichtshof dem einen deutlichen Riegel vorgeschoben hat. CDU und FDP im Land mussten sich nun höchstrichterlich attestieren lassen, dass eine politische Mehrheit das Wahlrecht nicht verbiegen kann, wie es ihr beliebt.

Kommunalpolitik ist die Basis unserer Städte- und Gemeinden. Auch in Grevenbroich wollen wir Demokratie leben und das können wir nur, wenn eine breite Basis an Wählerinnern und Wählern hinter dem Bürgermeister und Ratsmitgliedern steht. Diese Grundlage hat das Gericht nun gesichert.“

Hintergrund:

Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte im April 2019 die Abschaffung der Stichwahl für BürgermeisterInnen und LandrätInnen beschlossen. Bereits im Jahr 2007 hatten CDU und FDP die Stichwahlen in NRW abgeschafft. Nach der Regierungsübernahme wurde die Stichwahl 2011 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder eingeführt. Gegen die erneute Abschaffung der Stichwahl haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt.