Gemeinsam mit den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Mein Grevenbroich bringen wir für die Ratssitzung am 30.01.2020 einen Antrag zur Verkehrsentlastung in Kapellen ein.
Der Rat der Stadt Grevenbroich beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung im Stadtteil Kapellen:
• Tempo 30 Zone auf der Talstraße vom Kreisel (Auf dem Hundert Morgen) bis zur Ampel (Neusserstr./Friederichstr.)
• Parkverbot entlang „Am Schellberg“
• Versetzung eines Parkverbotsschildes auf der Talstraße vor die Fußgänger-LZA
in Kombination mit einer regelmäßigen Geschwindigkeitsüberwachung.
• LKW-Durchfahrverbot am o.g. Kreisel in Richtung Talstraße
Die beschlossenen Maßnahmen werden nach sechs Monaten auf ihre Wirksamkeit überprüft.
2. Der Rat der Stadt Grevenbroich beauftragt die Verwaltung mit Hinweis auf Vorlage 68/2016 folgende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung hinsichtlich der Stichhaltigkeit ihrer Ablehnung von Straßen.NRW zu prüfen, anders lautende Präzedenzfälle zu suchen, den Ermessensspielraum von Straßen.NRW auszuloten und Szenarien zur erneuten Beantragung und Realisierung dieser zu entwickeln:
• Tempo 30 km/h auf der gesamten Neusser- und Talstraße
• LKW-Durchfahrtsverbot in Kapellen
• Verlegung der Ortseingangsschilder im Bereich Wevelinghoven
• Siedlung (Tempo 50)
• Zebrastreifen Bushaltestelle „Gather Hof“ (i.V. mit 4.)
• Nachtfahrverbot für Lkw >7,5 t
• Hinweisschilder an der A 46
• Hinweisschilder an der L 361 und an der B 59
3. Der Rat der Stadt Grevenbroich beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung der
Realisierbarkeit der Verwendung von sogenanntem Flüsterasphalt im Rahmen der Erneuerung der Fahrbahndecke der Neusser Straße sowie einer Erhebung der Mehrkosten, etwaiger Fördermöglichkeiten und ggf. entstehender Anliegerbeteiligungen
Begründung:
Die Verkehrsbelastung in Kapellen ist unbestritten hoch. Vor diesem Hintergrund erscheint es den betroffenen Bürgen gegenüber unverantwortlich, zur Entlastung einzig und allein auf die zukünftige Realisierung einer Umgehungsstraße zu setzen. Deren Fertigstellung ist noch in Jahre weiter Ferne und wird sich durch Klageverfahren vermutlich sogar noch weiter hin ziehen. Darüber hinaus ist die Entlastungswirkung nicht wirklich bezifferbar und wird noch im Rahmen des Verkehrsgutachtens geprüft.
In der Bürgerversammlung vom 28. November 2019 wurde der Ruf nach kurzfristig zu realisierenden sowie der erneuten Prüfung bereits verworfener / abgelehnter Möglichkeiten zur Verkehrsberuhigung laut. Diese Anträge tragen daher dem Bürgerwillen nach einer zeitnahen Entlastung Rechnung.
Im Detail:
zu 1. Die drei Unterpunkte sind gemeinsame Vorschläge der Bürgerinitiativen „Pro O“ und „Rettet die Erftaue“. Sie entstammen somit direkt der Feder der betroffenen Bürger vor Ort. Allen gemein ist, dass sie schnell und einfach sowie kostengünstig zu realisieren wären. nach sechs Monaten sollten sie dahingehend evaluiert werden, ob sie tatsächlich die befürchteten Nebenwirkungen entfalten und deshalb zurückgenommen werden sollten oder weiter Bestand haben.
zu 2. Wie die zuvor genannten Vorschläge entspringen sie dem Bürgerwillen vor Ort. Die Ablehnung dieser Ideen wurde nicht kritisch auf Widerspruchsmöglichkeiten oder Verhandlungspotentiale geprüft. So erscheinen bei den Begründungen regelmäßig Ermessensspielräume einseitig ausgeschöpft worden zu sein. Ein LKW-Durchfahrtsverbot wurde sogar überhaupt nicht schriftlich beantragt und abgelehnt, sondern nach mündlicher Erörterung verworfen. Hier erscheinen deutlich noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Eine eingehende rechtliche Prüfung und Auflistungen von Präzedenzfällen in denen anders entschieden wurde mag hier zu einer anders lautenden Entscheidung führen.
zu 3. Sogenannter Flüsterasphalt findet regelmäßig erfolgreich auf Autobahnen und Schnellstraßen Anwendung. Jedoch gibt es seit vielen Jahren auch Varianten für innerstädtische Straßen mit einem Geschwindigkeitsniveau von 30 – 50 km/h. So wurde auf einer Teststrecke in Düsseldorf 2007 mit dem Belag LOA 5D eine Lärmminderung um durchschnittlich 3 dB erzielt, was ein Lärmreduktion um 50% entspricht. Eine solche Bauweise könnte zu einer erheblichen Entlastung der über den Verkehrslärm klagenden Anwohner der dicht befahrenen und schmalen Neusser Straße führen.