Informationen zum Coronavirus

Die rasante Ausbreitung des Coronavirus stellt unser Land vor eine große Herausforderung, die uns alle beansprucht und ein starkes Krisenmanagement erfordert. Auch wenn viele einschneidende Maßnahmen getroffen werden, sind Angst und Panik (z.B. durch Hamsterkäufe) unbegründet. Unsere Regierung und die Behörden arbeiten rund um die Uhr, um unsere Gesundheit zu schützen und unsere Versorgung sicherzustellen. Deutschland ist gut vorbereitet und arbeitet mit hochdruck daran, die Auswirkungen der Krise so weit wie möglich einzudämmen. Dazu kann jeder einzelne durch solidarisches Verhalten in der Nachbarschaft oder der Familie und durch die Vermeidung von sozialen Kontakten beitragen. Wir müssen in dieser schwierigen Zeit zusammenhalten.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen und AnsprechpartnerInnen zum Coronavirus für die BürgerInnen, die ArbeitnehmerInnen und die Unternehmen im Rhein-Kreis Neuss zusammengestellt.

 

Verdacht auf eine Infektion?

Selbstbefragung durchführen: rkn.nrw/selbstbefragung

Bei vermuteter Infektion mit dem Coronavirus:

Nicht unaufgefordert zum Arzt oder ins Krankenhaus fahren (Sie könnten durch einen Kontakt andere Menschen infizieren).Bitte kontaktieren sie telefonisch Ihren Hausarzt, die Nummer 116-117 (keine Vorwahl) oder die Hotline des Gesundheitsamtes 02181/601-7777

Erreichbarkeit der Hotline des Gesundheitsamtes:

Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00
Samstag und Sonntag: 9:00 bis 18:00
Weitere häufig gestellte Fragen: www.grevenbroich.de

Allgemeine Informationen und Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerinnen und Bürger:

Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus:
Telefon: 030 346465100
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen):
Telefon: 030 18 615 6187
E-Mail: buergerdialog@nullbmwi.bund.de
Montag bis Freitag: 9:00 bis 17:00 Uhr

MieterInnen:

Mieterinnen und Mieter sollen vor dem Verlust ihrer Wohnung durch die Corona-Krise geschützt werden. Dementsprechend hat die Bundesregierung beschlossen, dass Mietschulden aus den kommenden Monaten kein Kündigungsgrund sein dürfen. Diese Regelung gilt zunächst für Wohn- und Gewerberaummietverträge im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020.
FAQ: Schutz der MieterInnen in Zeiten von Corona – www.bmjv.de

Auch ein Anspruch auf Wohngeld kann nach gewissen Voraussetzungen geltend gemacht werden, wenn die laufenden Wohnkosten wegen der Corona-Krise nicht mehr beglichen werden können. Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens einen Zuschuss zur Miete oder zu den Kosten selbst genutzten Wohneigentums erhalten.
Ansprechpartner ist der Mieterverein Düsseldorf e.V. (0211 169960)

Familien:

Die Bundesregierung hat den Zugang zum Kinderzuschlag vereinfacht, um Familien mit Einkommensausfällen zu unterstützen, die mit dem Einkommen weiterhin ihren eigenen Lebensunterhalt finanzieren können, aber nicht den der gesamten Familie (www.bmfsfj.de).
• Bei Neuanträgen wird derzeit nur das Einkommen des letzten Monats geprüft
• Familien, die bereits den Höchstsatz des Kinderzuschlags erhalten, bekommen diesen automatisch für ein halbes Jahr verlängert
Kinderbetreuung wird weiterhin garantiert, wenn einer der beiden Elternteile in der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ (z.B. medizinische Versorgung, Bus- und Bahn, Polizei, Feuerwehr) tätig ist (www.mkffi.nrw).

 

Solo-Selbstständige und Kreativwirtschaft:

Solo-Selbständige werden besonders von der Corona-Krise getroffen. Viele müssen durch Veranstaltungsverbote oder die Schließung von Geschäften um ihre Existenz fürchten. Dabei sind über 2 Millionen Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen (z.B. MusikerInnen, FotografInnen, KünstlerInnen, DolmetscherInnen) betroffen. Solo-Selbstständige sind auf eine unmittelbare Unterstützung angewiesen. Die Bundes- und die Landesregierung haben dafür Sofortprogramme auf den Weg gebracht.

Alle etablierten Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung.

Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.

Mit einem solchen Kredit können Investitionen oder sogenannte Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten.

Soforthilfe des Bundes:

Gerade Soloselbstständige, Kleinstunternehmer und kleine Familienbetriebe stehen durch die Corona-Krise vor existentiellen Problemen. Während die Einnahmen wegbrechen, bleiben die laufenden Kosten wie Miet- oder Pachtkosten bestehen, Rücklagen sind schnell aufgebraucht und es besteht oft kein Zugang zu Krediten. Mit einem unbürokratischen Sofortprogramm stellen wir Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständigen und Angehörigen der Freien Berufe einmalige Soforthilfen zur Verfügung.

  • Maximal 5 Beschäftigte: 9.000 Euro
  • Maximal 10 Beschäftigte: 15.000 Euro

Kreditprogramme für Soloselbstständige und Kleinstunternehmen:

Alle etablierten Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren bestehen, können einen KfW-Unternehmerkredit beantragen. Für jüngere Unternehmen, die noch nicht seit fünf Jahren bestehen, steht der ERP-Gründerkredit zur Verfügung.

Der Höchstkreditbetrag liegt je Unternehmensgruppe bei 1 Milliarde Euro. Es werden verschiedene Laufzeiten von bis zu 5 Jahren angeboten.

Mit einem solchen Kredit können Investitionen oder sogenannte Betriebsmittel finanziert werden. Unter Betriebsmitteln sind alle laufenden Kosten zu verstehen. Dazu gehören beispielsweise Miete und Kaution für Büro- und Gewerberäume oder Personalkosten.

Weitere Infos unter: www.bundesfinanzministerium.de

NRW Soforthilfe:

Das Soforthilfeprogramm Corona des Bundes sieht für Kleinunternehmen direkte Zuschüsse in Höhe von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro vor. Die Landesregierung stockt das Programm noch einmal auf und unterstützt über die NRW-Soforthilfe 2020 Unternehmen mit zehn bis 50 Beschäftigten mit 25.000 Euro

Weitere Infos unter: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020
Hilfsprogramm für die Film- und Medienbranche: www.ffa.de
Factsheet Solo-Selbstständige: www.nrwspd.de
Tagesaktuelle Informationen über Maßnahmen und Hilfen: selbststaendige.verdi.de

Unternehmen:

Liquiditätssicherung:

Unternehmen sollen in der aktuellen Krise unbegrenzt mit Krediten von der staatlichen KfW-Bankengruppe unterstützt werden.

Betroffene Kleinstunternehmen und Soloselbstständige müssen in der Krise schnell mit Liquidität versorgt werden. Daher stellen wir im Rahmen des Corona-Schutzschilds über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in erheblichem Umfang Hilfskredite zur Verfügung. Denn es ist wichtig, dass Kredite in der Krise ganz kleinen Unternehmen sowie Soloselbstständigen genauso zur Verfügung stehen wie mittelständischen und großen Unternehmen.

Das KfW-Sonderprogramm 2020 läuft seit 23. März 2020. Die Mittel für das KfW-Sonderprogramm sind unbegrenzt. Es steht sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen wie auch Großunternehmen zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden nochmals verbessert. Das bedeutet konkret, dass die Voraussetzungen für die KfW-Kredite massiv gelockert und Konditionen verbessert wurden, um möglichst vielen Unternehmen schnell und wirksam zu helfen. So wurden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, die sonst bei der Kreditvergabe der KfW gelten, deutlich reduziert.

Die KfW übernimmt den bei weitem größten Teil der Haftung für diese Kredite (80 Prozent bis 90 Prozent). Dafür garantiert der Bund. Das erleichtert Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen, werden Prozesse vereinfacht, z.B. durch eine Risikobewertung allein durch die Hausbank bis zu einer Kreditobergrenze von 3 Millionen Euro. Bis 10 Millionen Euro findet nur eine deutliche vereinfachte Prüfung statt.

Die unterschiedlichen Kreditprogramme stellen sicher, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe und ihrem Alter davon profitieren können: Freiberufler, Selbstständige und kleine Unternehmen ebenso wie mittelständische und große Unternehmen.

Milliarden-Hilfsprogramme der Bundesregierung: www.bundesfinanzministerium.de

#25-Milliarden-Euro-Rettungsschirm des Landes NRW: www.land.nrw

Die NRW.Bank (www.nrwbank.de) informiert alle Unternehmen mit allen zur Verfügung stehenden Unterstützungsangeboten: 0221 91741 4800

Internetseite: www.wirtschaft.nrw

Kurzarbeitergeld:

Was ist die Kurzarbeit? (www.spdfraktion.de)
Ansprechpartner für den Rhein-Kreis Neuss (Agentur für Arbeit):
Karsten Bläser: 02161/404-2826 & Reinhold Siwica: 02161/404-2828

Entschädigungen durch den Landschaftsverband Rheinland:

Internetseite: www.lvr.de
Servicenummer des Landschaftsverband Rheinland: 0221/809-5444

Insolvenzantragspflicht:

Internetseite: www.bmjv.de

Beratung bei der IHK Mittlerer Niederrhein:

Internetseite: www.ihk-krefeld.de
IHK-Hotline für Unternehmen: 02151/635-424

ArbeitnehmerInnen:

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat wichtige Informationen zu Arbeitsrecht, Homeoffice und Kurzarbeitergeld zusammengetragen. Bitte keine Aufhebungs- oder Änderungsverträge zum Arbeitsvertrag unterschreiben, die der Arbeitgeber wegen der Corona-Krise vorlegt. Immer erst beim Betriebsrat oder eurer Gewerkschaft beraten lassen.
Fragen und Antworten von ArbeitnehmerInnen zum Coronavirus:Internetseite: www.dgb.de

Arbeitsrechtliche Auswirkungen:
www.bmas.de

Lohnfortzahlungen bei Kinderbetreuung:
www.bmas.de

Kurzarbeitergeld:

Der Bundestag hat letzte Woche Erleichterungen für das Kurzarbeitergeld beschlossen, die rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt werden.

Wichtigste Informationen zum Kurzarbeitergeld:

  • Mindestens 10 % der Beschäftigten müssen einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 % haben.
  • Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden vollständig erstattet
  • LeiharbeitnehmerInnen in Zeitarbeitsunternehmen haben jetzt ebenfalls Anspruch auf Kurzarbeitergeld
  • Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitkonten wird in Betrieben mit Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen
  • Merkblatt Kurzarbeitergeld: Internetseite: www.arbeitsagentur.de

Ansprechpartner für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist die örtliche Agentur für Arbeit. Das Kurzarbeitergeld kann aber auch online beantragt werden. Hier gibt es eine Übersicht über verschiedene eServices der Agentur für Arbeit.

Gebührenfreie Hotline der Agentur für Arbeit: 0800 4 555520 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr)

Steuern:

Maßnahmen zur steuerlichen Entlastung von Unternehmen:

  • Stundungen von Steuerschulden,
  • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis Ende 2020,
  • Senkung von Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftssteuer),
  • die Zollverwaltung soll den Steuerpflichten bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), entgegenkommen und
    das Bundeszentralamt für Steuern (zuständig für z. B. Versicherungssteuer und Umsatzsteuer) soll entsprechend verfahren.