Der Vorsitzende des Schulausschusses der Stadt Grevenbroich, Daniel Rinkert erklärt:
„In der Sitzung des Schulausschusses im März haben wir uns intensiv mit der Digitalstrategie für die weiterführenden Schulen befasst. Wir haben ein Pilotprojekt am Pascal Gymnasium gestartet. In einem Jahrgang werden jede Schülerin und jedem Schüler ein Tablet erhalten. Zudem haben wir, durch den von der SPD beantragten Medienentwicklungsplan, eine Tablet-Ausstattung von 1 zu 5 auf den Weg gebracht. Somit stehen ab dem Sommer 700 Tablets an den weiterführenden Schulen für den digitalen Unterricht zur Verfügung.
Die Corona-Pandemie hat allerdings deutlich gemacht, dass wir bei der digitalen Entwicklung unserer Schulen noch schneller werden müssen. Wir wollen die Schulen bestmöglich beim digitalen Unterricht und der Aussattung unterstützen.
Mit Blick in die Zukunft, müssen wir davon ausgehen, dass auch nach den Sommerferien ein Regelbetrieb in den Schulen möglicherweise nicht immer in vollem Umfang möglich sein wird. Ungeachtet der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie dürfte aber die Nutzung digitaler Unterrichtselemente auch in der Zukunft verstärkt zur Anwendung kommen. Dies setzt jedoch voraus, dass alle Schülerinnen und Schüler – unabhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ihrer Eltern – Zugang zu digitalen Unterrichtsangeboten haben. Dies ist ein Gebot der Bildungsgerechtigkeit. Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Medienentwicklungsplans soll daher geprüft werden, ob für die Bereitstellung der Geräte Beiträge erhoben werden können, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern orientiert.“
Hintergrund:
Antrag der SPD-Fraktion zum Schulausschuss am 24.06.2020
Beschlussempfehlung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Medienentwicklungsplan mit dem Ziel fortzuschreiben, allen Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen in der Stadt Grevenbroich Tablets für den digitalen Unterricht zur Verfügung zu stellen.
2. Es soll geprüft werden, ob für die Überlassung der Geräte Beiträge erhoben werden können, deren Höhe sich dann an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern orientiert.
3. Die benötigten Mittel sollen im Haushalt 2020 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.