Fragen und Antworten zum Baugebiet An Mevissen in Wevelinghoven.

Wie viele Wohneinheiten sollen entstehen?

300 Wohneinheiten sollen in drei Bauabschnitten entstehen.

Sollen nur Einfamilienhäuser gebaut werden?

Nein. Es soll eine Mischung geben. Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Geschosswohnungsbau.

Ist das Neubaugebiet dichter bebaut, als die angrenzende Bebauung Am Böhnerfeld?

Nein. Am Böhnerfeld ist die Bebauung dichter. Dort kommen auf einem Hektar bis zu 44 Wohneinheiten. Im Neubaugebiet sollen bis zu maximal 33 Wohneinheiten auf einem Hektar sein.

Ist das Verfahren zur Entwicklung des Neubaugebietes schon eingeleitet worden?

Ja. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan (B-Plan) für das Neubaugebiet ist mit einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung eingeleitet worden. Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses ist der sog. Rahmenplan.

Was ist ein Rahmenplan?

Dieser ist nur eine grobe erste Planung. Diese Planung und die Einteilung des Gebietes in Einfamilienhäusern, Doppelhäusern und Geschosswohnungsbau ist nicht bindend. Der Rahmenplan soll nur einen ersten Überblick über eine mögliche Bebauung liefern.

Was bedeutet eine frühzeitige Bürgerbeteiligung? 

Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung haben die Bürgerinnen und Bürger Möglichkeiten,  bereits Hinweise zur Bebauung zu geben. Im Rahmen der fortgeschriebenen Planung können diese vom Planungsausschuss aufgenommen werden oder nicht gefolgt werden. Bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung ist eine Einzelfallbefassung mit den einzelnen Eingaben nicht vorgesehen. Sie können aber anhand der Vorlage im Planungsausschuss nachvollziehen, wie die Eingaben bewertet worden sind. Es gibt insofern auch keinen einzelnen Schriftverkehr über Eingangsbestätigungen hinaus.

Kann ich mich bei der Auslegung des Bebauungsplanes erneut an die Verwaltung mit Hinweisen wenden?

Ja. Zur Auslegung des Bebauungsplanes haben Sie erneut die Möglichkeit, Hinweise zu geben oder Bedenken zu äußern. Auch diese werden dann berücksichtigt und fließen in den Planungsprozess ein. Wichtig ist aber auch an dieser Stelle der Hinweis, dass es keine unmittelbare und vom Planverfahren losgelöste Befassung mit einzelnen Hinweisen gibt. Diese werden in der Abwägung insgesamt berücksichtigt. Das Abwägungsergebnis wird den Einwenderinnen und Einwendern nach Satzungsbeschluss im Planungsausschuss und Stadtrat zugeschickt

Wann liegt das Verkehrsgutachten vor und was wird untersucht? 

Die Verkehrsgutachten liegen demnächst vor. Diese beinhalten auch die zu erwartenden Verkehre zu Intersnack, zu LIDL, zur 3. Gesamtschule. Die Gutachten sind dann die Grundlage für die weitere Befassung mit der Thematik. Diese werden sicherlich auch Hinweise enthalten, wie die Verkehrsströme geleitet und kanalisiert werden können. Diese Hinweise sind sicherlich geeignet, auch die politische Diskussion noch einmel – z.B. mit dem Kreis – zu führen, wenn eine Empfehlung die Anbindung an die K10 sein sollte. Eine solche Anbindung lehnt der Kreis bislang ab. Wir setzen uns für eine Anbindung an die K10 und die L361n ein und haben dies bereits im letzten Jahr mit einem Antrag im Stadtrat unterstrichen.

Wann ist das B-Plan-Verfahren abgeschlossen? 

Ende 2020 soll das B-Plan-Verfahren abgeschlossen sein.

Sind weitere Zuwegungen zur neuen Kita „Am Böhnerfeld“ geplant?

Ja, es ist vorgesehen, den Heyerweg auszubauen. Dieser liegt südlich des KiTa-Geländes und soll der zusätzlichen Erreichbarkeit dienen. Es ist weiterhin vorgesehen, dass unmittelbar neben dem KiTa-Gelände ein Verbindungsweg vom Heyerweg zur Birkenstr. angelegt wird, um von dort den Eingang der KiTa erreichen zu können. Dies dürfte zu einer erheblichen Reduzierung der Belastung der Birkenstr. führen.

Wie geht die SPD mit dem Thema um?

Sobald die Verkehrsgutachten vorliegen, werden wir – wie in der Fraktion vor Ort im letzten Jahr angekündigt – Sie im Rahmen einer Bürgerversammlung über die Ergebnisse informieren. Für Rückfragen stehen wir zudem immer gerne zur Verfügung!