1. Wofür müssen Gebühren bezahlt werden?
Gebühren sind für Leistungen einer Gemeinde oder für die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen zu zahlen. Bei Gebühren besteht immer ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Gebühr und einer konkreten Gegenleistung (§ 4 Abs. 2 KAG NRW).
2. Welche Gebühren fallen an?
Es wird dabei zwischen Verwaltungsgebühren und Benutzungsgebühren unterschieden. Die Gebühr und die Details der Gebührenpflicht sind in kommunalen Gebührensatzungen geregelt. Während Verwaltungsgebühren zum Beispiel bei einer Beurkundung, der Erteilung von Bescheinigungen oder dem Ausstellen eines Personalausweises anfallen, sind Benutzungsgebühren für die Nutzung der kommunalen Infrastruktur zu zahlen. Das ist zum Beispiel bei der Abfallentsorgung oder der Straßenreinigung der Fall.
3. Können Städte und Gemeinden mehr Geld verlangen, als sie tatsächlich ausgeben? Bzw. können sie mit den Gebühren Gewinne erzielen?
Die Antwort ist klar nein. Städte und Gemeinden sind bei der Ermittlung der Höhe von Benutzungsgebühren gesetzlich dazu verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben (§ 6 Abs. 1 S. 3 KAG NRW). Man spricht hierbei vom Kostendeckungsprinzip. Die Gebühren sollen so kalkuliert werden, dass die Einnahmen aus den Gebühren die Kosten nicht übersteigen. Man nennt diese Bereiche auch kostenrechnende Einrichtungen. Gewinne dürfen durch die Gebühren nicht erzielt werden. Werden Überschüsse in einem Gebührenhaushalt erzielt, müssen diese in den Folgejahren ausgeglichen werden.
Die Kosten, die für die Stadt anfallen, werden an die Nutzer also lediglich weitergegeben.
4. Wie werden die kostendeckenden Gebühren ermittelt?
Über eine Gebührenkalkulation. Dabei werden betriebswirtschaftlich alle Kosten ermittelt. Dazu gehören insbesondere der Personalaufwand, aber auf Abschreibungen auf die Anlagegüter.
5. Warum erhöhen sich für das Jahr 2021 konkret (beispielsweise) die Abfallgebühren für die Grevenbroicher Bürger*innen?
1. Der alte Abfallentsorgungsvertrag war ausgelaufen und es musste ein neuer geschlossen werden. Die Entgelte haben sich im Vergleich zum vorherigen Vertrag um 27 % erhöht. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass die älteren Verträge sehr günstig angelegt und teilweise Preise unterhalb des Marktes vereinbart worden waren, weil sich der damalige Anbieter auf dem Markt etablieren wollte.
2. Der Rhein-Kreis Neuss unter Herrn Landrat Petrauschke, hat die Deponiegebühren erhöht. Diese Erhöhungen müssen weitergegeben werden (siehe Frage 3).
3. Die Altpapiervergütung für den Rhein-Kreis Neuss wird niedriger ausfallen, da die Marktpreise für Altpapier gesunken sind.